Donnerstag, 22. Oktober 2009

Die Antwort von metronom bzgl. Alkoholverbot

Nachdem ich zuletzt in einem offenen Brief an den metronom fragte, wie es ums Alkoholverbot bestellt ist, gehört es sich an dieser Stelle die Antwort zu veröffentlichen. Parallel zieht das Thema Kreise bis hin zu DB, welche nun ähnliche Pläne verfolgt. Die Antwort im Wortlaut (meine Nachfragen direkt im Text in schwarz):

Sehr geehrter Herr "H",

Ihren "offenen Brief" zum Thema Alkoholkonsumverbot haben wir gelesen. Im Gegensatz zu Ihrer Vermutung sind wir sehr wohl an Interaktion mit kritischen Fahrgästen interessiert.

>>>
Der Wortlaut meiner Anfrage war: "
Ich vermute, dass sie an Interaktion auch mit kritischer Zielgruppe nicht uninteressiert sind." Ein Gegensatz ist also gar nicht vorhanden.

Gern möchten wir kurz auf Ihre Fragen eingehen. Die metronom Eisenbahngesellschaft mbH mit Sitz in Uelzen/Niedersachsen ist eine sogenannte "NE-Bahn" (nichtbundeseigene Eisenbahn). In Niedersachsen bestellt die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) alle Zugfahrten im Nahverkehr. Nähere Informationen finden Sie hier.

Unsere derzeit und noch bis zum 14.11.2009 geltenden Beförderungsbedingungen sind für die Durchsetzung eines Alkoholkonsumverbots in metronom Zügen nicht ausreichend. Ab 15.11.2009 finden Sie die aktualisierte (und durch die Tarifgenehmigungsbehörden der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg genehmigte) Version unter www.der-metronom.de. Sicher haben Sie Verständnis, dass wir den Wortlaut des Inhalts der Genehmigung nicht nach außen tragen können. Sie können jedoch gewiss sein, dass wir uns im Rahmen des geltenden Rechts bewegen.

>>>
Dann sind sie doch sicherlich in der Lage mir die verantwortliche Dienststelle zu benennen?


Sie räumen ein, nur selten Fahrgast im metronom zu sein. Sicher erlebten Sie die Situation während dieser wenigen Fahrten anders, als Pendler und Mitarbeiter, die täglich dem allgegenwärtigen Alkoholkonsum im Zug ausgesetzt sind, dies wahrnehmen. Von unseren Fahrgastbetreuern wird zunehmend der Verzehr von Hochprozentigem in metronom Zügen durch Heranwachsende beobachtet. Unter anderem hat diese Tatsache uns bewusst gemacht, dass wir als niedersächsisches Eisenbahnunternehmen mit täglich über 75.000 Fahrgästen eine gesellschaftliche Mitverantwortung tragen. Wir haben uns für klare Grenzen entschieden, anstatt weiterhin naiv auf einen "verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol" zu hoffen. Da Fahrgäste im Schnitt maximal 60 Minuten in metronom Zügen verbringen (Pendler in den meisten Fällen weniger), halten wir und die große Mehrheit unserer Fahrgäste diese Entscheidung für durchaus zumutbar.

>>>
1. Wie lässt sich die große Mehrheit statistisch belegen? Wie lautete die konkrete Fragestellung und vor allem WEM wurde sie gestellt?
2. Sie gehen auf meinen eigentlichen Vorwurf nicht ein. Alkoholisierte Randalierer verstoßen schon jetzt gegen ihre vorigen AGB und können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das strengere Verbot trifft einzig und allein unbescholtene Passagiere, die trotz Alkoholgenuss nicht auffällig wurden.
3. Wie gedenken sie ihre neue Auslegung durchzusetzen? Genau am fehlenden Personal lag doch die vorige Eskalation ohne Sanktion.

Ob die Voraussetzungen zur Durchsetzung des Abschnitts 3.2, Absatz 3 unserer Beförderungsbedingungen (Ausschluss von der Beförderung: "Reisende, die aufgrund Ihres Verhaltens oder mangelnder Reinlichkeit Fahrgäste belästigen oder das Fahrzeug unangemessen verschmutzen...") erfüllt sind, obliegt dem Ermessen des Zugpersonals.

>>>
Wenngleich diese Frage nur ein Nebenaspekt darstellte, erschreckt mich ihre Antwort sehr. Persönlicher Ermessensspielraum, die Laune und Antipathie eines Mitarbeiters entscheidet, ab wann jemand "mangelnde Reinlichkeit" praktiziert und er somit von einer Weiterfahr ausgeschlossen wird? Mit Verlaub, das ist einem Unternehmen im Regionalverkehr nicht angemessen, weil folgende Fälle durchaus durchs Raster fallen könnten:

Ein Maurer nach seiner Schicht, ein Punk mit Stecknadel durch die Nase, ein übergewichtiger stark schwitzender Mann, jemand der Knoblauch aß, ein Teenie mit Akne.

Mit freundlichen Grüßen

>>>
Auch von mir freundliche Grüße und die Hoffnung auf weitere Antworten.

Dienstag, 13. Oktober 2009

Alkoholverbot im metronom - offener Brief

Sehr geehrte Frau Tatjana F., geschätzte weitere Verantwortliche,

im Rahmen der aktuellen Diskussion um das geplante Alkoholverbot im metronom, drängen sich mir folgende Fragen auf. Ich bitte freundlich um eine Beantwortung und Klärung der Situation.

1. Grundsätzliches
Für nichtbundeseigene Eisenbahnen ist das jeweilige Bundesland zuständig (wobei viele Bundesländer jedoch ihre Aufgaben – zumindest teilweise – dem Eisenbahnbundesamt übertragen haben).

Handelt es sich beim metronom um eine NE-Bahn? Falls ja, welche Bundesländer sind für ihr Unternehmen zuständig bzw. gibt es eine Übertragung an das Eisenbahnbundesamt?

2. Beförderungsbedingung
Es gibt in Deutschland die Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen:
Die Verkehrsbetriebe können auch eigene Bedingungen einführen, die sog. "Besonderen Beförderungsbedingungen". Sie sind vor ihrer Einführung von der Genehmigungsbehörde zu genehmigen.

Ihr Unternehmen weicht im Wortlaut von der zuvor genannten Verordnung ab. Gibt es hierzu eine offizielle Genehmigung? Wie lautet deren Inhalt?

3. Direkter Vergleich
Die eingangs erwähnte und weit verbreitete Verordnung zum Thema Alkohol lautet:

§ 3 Art. 1 Abs 1
Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen:
Personen, die unter dem Einfluß geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen [...]

Im Gegenzug sagen die metronom Beförderungsbedingungen (Seite 7):
3. Ausschluss von der Beförderung, bedingte Zulassung
3.1 Reisende, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
3.2 Soweit in Zusammenhang mit Punkt 3.1 die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen, sind
insbesondere auszuschließen:
(1) Reisende, die unter starkem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
Mittel stehen. Die Reisenden werden an geeigneter Stelle der Obhut einer betreuenden
Person, Betriebspersonal am Bahnsteig oder der Polizei übergeben.
[...]

Reicht nicht der gängige Passus allein schon aus, um den durch ihr Unternehmen geschilderten Problemen (alkoholisierte randalierende Fussball-Rowdies) gerecht zu werden? Gibt es für ihren anderen Wortlaut eine Genehmigung? Reicht ihre aktuelle Verordnung nicht mindestens ebenso aus?

4. Zusatz
Bei der Lektüre ihrer Beförderungsbedingungen, blieb ich beim Thema "Ausschluss von der Beförderung" insbesondere beim dritten Punkt hängen:

(3) Reisende, die aufgrund Ihres Verhaltens oder mangelnder Reinlichkeit Fahrgäste belästigen oder das Fahrzeug unangemessen verschmutzen.

Erklären sie mir bitte, wie ich "mangelnde Reinlichkeit" zu verstehen habe. Wer bestimmt dieses Attribut? Die schwammige und inkonkrete Formulierung lässt sehr viel Spielraum:
Ein Maurer nach seiner Schicht? Ein Punk mit Stecknadel durch die Nase? Ein übergewichtiger stark schwitzender Mann? Jemand der Knoblauch aß? Ein Teenie mit Akne?


In Erwartung ihrer Antworten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Cornelius H.

PS.: Ich bin selten Fahrgast im metronom - noch seltener konsumiere ich in ihren Bahnen Alkohol. Mich wundert aber die Tatsache, dass sie ihre Verordnung strenger gestalten, obwohl der aktuelle Stand vollkommen ausreicht, randalierende und vandalierende Passagiere von der Fahrt auszuschließen. Die neue Regeleung trifft vor allem die Passagiere, welche sich zuvor rechtschaffen und vorbildlich benommen haben, trotz dezentem Alkoholgenuss (>>> keine Gefahr für ihr Unternehmen oder Passagiere dartsellten).
Das aggressive Randalierer ein ernstzunehmendes Problem darstellen ist unstrittig. Wer sich jedoch zuvor nicht an ihre Verordnung hielt, wird auch in Folge kaum mehr Rücksicht üben.