Sonntag, 16. November 2008

Sexshop und Staatssicherheit ... Wikipedia quo vadis

Ich maße mir nicht an eine relevante Meinung zu Lutz Heilmann zu haben. Dafür ist er mir als Person weder privat noch politisch oder anderweitig ein Begriff. Ich wüsste nicht aus welchem Grund mich ein Parteimitglied von "die Linke", der über Schleswig-Holstein im Bundestag sitzt, interessieren sollte. Dennoch schwirrt sein Name nun durch allerhand Onlinemedien. Die stark frequentierte Seite Wikipedia.de ist durch Intervention Lutz Heilmanns temporär gestoppt und teilt nur mehr Informationen über die einstweilige Verfügung mit.

Für Personen öffentlichen Interesses (wie auch immer das zu definieren ist), ist Wikipedia nicht zwingend nur digitale Streicheleinheit. Wie überall gibt es auch auf Wikipedia keine absolute Wahrheit zu finden und warum zur Hölle ist es von Interesse über einen Sexshop egal welcher Person zu erfahren? Die Vermengung von Privatleben und Öffentlichkeit findet hier nicht zum ersten Mal ihren Weg ins Internet. Ich persönlich hätte auch kein gesteigertes Interesse sämtliche Fehltritte der Vergangenheit, jeden Schatten meines Lebenslaufes und zugespitzte Halbwahrheiten oder Unwichtigkeiten über mich im öffentlichen Raum zu lesen. Nun bin ich nicht sonderlich prominent, die Gefahr besteht auch nicht. Und man könnte argumentieren, dass derjenige der Öffentlichkeit sucht, auch deren Schattenseite zu ertragen hat. Wobei Lutz Heilmann nun nicht einmal in die Kategorie C-Promi einzuordnen ist.

Nun ist das Internet ein riesiges Schlüsselloch. Exfreundinnen samt pikanter Details finden sich ebenso, wie heimliche Fotos eines Aussetzers beim Saufgelage vom letzten Wochenende. Fraglich ob das bloße Vorhandensein, solchen Datenmülls auch zu vermehrter Betrachtung führt. Faktisch wird im Zuge der einstweiligen Verfügung ein weit größeres Publikum auf Lutz Heilmann aufmerksam geworden sein. Die fraglichen Informationen ziehen nun weit größere Kreise. Zumindest konnte er für sich ein Zeichen setzen, ob er einen Vorteil daraus ziehen wird ist strittig.

Was darf Wikipedia? Inwiefern können Persönlichkeitsrechte geltend gemacht werden? Wie argumentiert sich das Recht der Web-Gemeinde, jedwede Informtaion (wahr oder unwahr) über jeden noch so unwichtigen Promi zu streuen?

Böse Schäuble Konterfeis zieren deutsche Großstädte und landauf landab, wird gegen Datensammlung und für Datenschutz demonstriert, während auf anderer Seite gerade das Web 2.0 den Datenschutz mit Füssen tritt. Schizophrene Situation, in diesem Fall gesteigert durch das Mitwirken eines ehemaligen Mitarbeiters der Staatssicherheit. Ich erlaube mir keine Meinung zu diesem Thema und erfreue mich meiner Unwichtigkeit.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Oh Mann, Cornelius, auf Wikipedia stand nichts von Sexshopbesuchen Heilmanns, sondern, dass er bei der Stasi war. Und das ist ja nicht mal Web 2.0 Datenmüll, den irgendein Nerd bei Wikipedia hinterlassen hat sondern bereits im Spiegel veröffentlich gewesen (wogegen Heilmann NICHT vorgegangen ist!). Also haben offenbar weder DU noch Heilmann das Internet verstanden - im übrigen hat Heilminn NICHTS erreicht - siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Heilmann

Gruß Lupus

Cornelius H. hat gesagt…

Tach Lupus mal wieder,
Wie du in der Diskussion und Historie des Lutz Heilmann Eintrags sehen kannst, wurde sehr wohl über den von seiner Wohnung aus betriebenen Sexshop berichtet. Dies war einer der Gründe, die LH zu einer einstweiligen Verfügung bewegten.
UND JA, er hat das Gegenteil dessen erreicht, was er wollte, exakt das hab ich so ja auch benannt. So wurde aus dem C- doch ein B-Promi.
Dafür das ich vom Internet nichts verstehe, verdiene ich ganz gut damit...Scheinbar Zufälle.
Worum es mir eigentlich ging: Ein Ex-Stasi-Mitarbeiter, beruft sich auf Persönlichkeitsrechte, möchte längst bekannte Informationen zurückhalten und sorgt auf diese Weise erst für übersteigertes Interesse an seinem kleinen Licht. Ein Traumeigentor per Fallrückzieher.